WILLKOMMEN
IN DER TÜRKEI
HINWEISE
FÜR PRIVATYACHTEN MIT AUSLÄNDISCHER FLAGGE
Bitte
lesen Sie den folgenden Text, bevor Sie das Yacht-Registrierungsformular
ausfüllen. Füllen Sie bitte die Leerzeilen vollständig
und in Druckbuchstaben aus und unterschreiben Sie als Eigner
oder Kapitän der Yacht. Die Ein- und Ausreise von Yachten
in die Türkei ist nur in bestimmten Grenzhäfen möglich,
die wie folgt lauten: Hopa, Rize, Trabzon, Giresun,
Ordu, Samsun, Inebolu, Sinop, Bartin, Zonguldak, Eregli, Istanbul,
Tekirdag, Derince, Gemlik, Mudanya, Bandirma, Canakkale, Akcay,
Ayvalik, Dikili, Izmir, Kusadasi, Didim, Güllük,
Turgutreis, Bodrum, Datca, Marmaris, Fethiye, Kas, Finike,
Kemer, Antalya, Alanya, Anamur, Bozyazi, Tasucu, Mersin, Botas
und Iskenderun. Alle erforderlichen Angaben, die
mit der Einreise in oder Ausreise aus der Türkei und
mit dem Segeln zwischen verschiedenen türkischen Häfen
notwendig sind, werden in diesen Vordruck eingetragen. Die
hierin enthaltenen Informationen dienen als Basis für
die Formalitäten, die mit der Überwinterung der
Yacht in der Türkei abzuwickeln sind.
Das Formular besteht aus den Seiten Yl, Y2, einer Seite für
Änderungen und den Durchschlägen dieser Seiten,
die bei den jeweils genehmigenden Behörden verbleiben.
Die Änderungsseite wird ausgefüllt, wenn sich Änderungen
in der am Segeltörn teilnehmenden Segler, der Mannschaftsmitglieder
oder der Fahrtroute ergeben, wenn eine Yacht über mehrere
Eigentümer verfügt (bis zu vier Eigentümer
können die Yacht nutzen), oder für aufeinanderfolgende
Segeltörns in türkischen Gewässern innerhalb
eines Jahres.
Die Seite Yl muß bei der Einreise in die Türkei
ausgefüllt werden.
Die Seite Y2 muß bei der Ausreise aus der Türkei
ausgefüllt werden, wenn sich das Besitztumsverhältnis
der Yacht geändert hat, wenn das Schiff zum Überwintern
in der Türkei zurückgelassen werden soll oder wenn
die Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Yacht-Registrierung
abgelaufen ist.
Die Änderungsseiten müssen ausgefüllt werden,
wenn Änderungen in der Auflistung der Segler, der Mannschaftsmitglieder
oder der geplanten Fahrtroute vorgenommen werden sollen, zur
Angabe der weiteren Eigentümer einer Yacht in Gemeinschaftseigentum,
oder bei aufeinanderfolgenden Segeltörns in türkischen
Gewässern.
Verwahren Sie diese Urkunde sorgfältig an Bord auf, da
sie alle wichtigen Informationen über Sie und ihr Schiff
enthält und auf Verlangen den zuständigen Behörden
vorgelegt werden muß. Diese Urkunde ist gültig
für maximal ein Jahr, unter der Voraussetzung, daß
das Schiff während der gesamten Zeitdauer in türkischen
Gewässern verbleibt.
EINREISE
IN DIE TÜRKEI
Wenn Sie von internationalen Gewässern oder ausländischen
Häfen aus in die Türkei einreisen, müssen Sie
die Seite Yl ausfüllen und
1) zuerst die Quarantäneflagge (z.B. die gelbe Flagge)
hissen gemäß den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation
und erklären, ob an Bord eine ansteckende Krankheit oder
ein Todesfall innerhalb der Mannschaft oder der Segler vorliegt.
Dann wenden Sie sich an die Gesundheitsbehörde im Hafen,
und lassen den entsprechenden Abschnitt dieses Formulars durch
den zuständigen Beamten genehmigen.
2) Wenden Sie sich nun an die Grenzpolizei und lassen den
entsprechenden Abschnitt des Formulars vom diensthabenden
Beamten genehmigen.
3) Als nächstes legen Sie dem Zollamt die Inventarliste
ihres Schiffes vor, damit der entsprechende Abschnitt des
Formulars vom Zollbeamten genehmigt werden kann.
4) Schließlich teilen Sie dem Hafenmeister mit, daß
Sie in die Türkei eingereist sind und geben die Häfen,
die Sie auf Ihrer Fahrtroute anlaufen möchten, bekannt.
Lassen Sie den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom
Hafenmeister genehmigen.
SEGELN
IN TÜRKISCHEN GEWÄSSERN UND ZWISCHEN TÜRKISCHEN
HÄFEN
Sie als der Eigner und ihre Gäste haben das Recht, frei
in türkischen Gewässern und zwischen türkischen
Häfen zu segeln, vorausgesetzt daß Sie, Ihre Mannschaft
und Ihre Gäste keine kommerzielle Tätigkeit ausüben.
Im Fall einer ansteckenden Krankheit oder eines Todesfalls,
der währen des Segeltörns in türkischen Gewässern
auftritt, laufen Sie bitte den nächsten Hafen an und
melden den Vorgang umgehend der Gesundheitsbehörde. Solange
der Kapitän, die Mannschaftsmitglieder oder die Segler
sich nicht ändern, können Sie in alle Buchten fahren,
die auf der vorgesehenen Fahrtroute liegen, vorausgesetzt,
daß es sich nicht um verbotene Zonen handelt und brauchen
keine Änderung der Urkunde vornehmen zu lassen. Wenn
es jedoch während des Törns zu einem Wechsel des
Kapitäns, der Segler, der Mannschaft oder der vorgesehenen
Fahrtroute kommt, wenden Sie sich umgehend an das Hafenamt
des Hafens, in dem Sie sich gerade befinden und lassen die
Änderung durch den Hafenmeister genehmigen.
Ausländische Privatyachten mit mehreren Eignern und Yachten,
die einer Gesellschaft, einem Verein oder einem Klub gehört,
können maximal von vier Eignern pro Jahr benutzt werden.
Wenn sich ihre Yacht in unserem Land befindet und Sie ihr
Visum verlängern lassen möchten, können Sie
dies beantragen, wenn Sie als Nachweis einen rechtsgültig
unterschriebenen Liegevertrag für ihre Yacht mit einem
Yachthafen oder einer Werft vorlegen, die über eine Lizenz
des türkischen Touristikministeriums verfügt. Wenn
es nötig ist, Sie oder ein Mitglied ihrer Familie von
einem anderen Hafen abzuholen/zu einem anderen Hafen hinzubringen,
kann Ihr Kapitän aufgrund Ihrer zugefaxten schriftlichen
Anweisungen eine Auslaufgenehmigung des Hafenmeisters erhalten
und die Yacht an einen anderen Hafen in der Türkei überführen.
Solange den zuständigen Behörden keine Informationen
über den illegalen Besitz verbotener Güter vorliegen,
kann ihr Schiff und die darauf vorhandenen Gegenstände
ohne Ihre Erlaubnis nicht durchsucht werden. Falls jedoch
Güter, die für die Einfuhr in die Türkei verboten
sind, durch Sie deklariert oder nach einer Durchsuchung gefunden
werden, werden solche Güter unter Zollverwahrung genommen
und verbleiben dort so lange, bis Ihre Yacht die türkischen
Gewässer verläßt.
Im Falle des Verlustes dieser Urkunde, wenden Sie sich bitte
an das nächste Hafen- oder Zollamt, um die Urkunde zu
erneuern.
Bei einer unvorhergesehenen Einreise oder Ausreise aufgrund
besonderer Umstände, höherer Gewalt oder aufgrund
Verpflichtungen, die aus dem Gesetz zur Sicherung des Lebens
und des Besitztums auf See (Gesetz Nr. 4922) hervorgehen,
müssen Sie eine Aussage über die besonderen Bedingungen
abgeben und der türkischen Hafenbehörde ihres ersten
Anlaufhafens zustellen.
DAS
ZURÜCKLASSEN DER YACHT IN DER TÜRKEI
Sie können ihre Yacht in einem Yachthafen oder einer
Werft, die vom türkischen Kultur- und Tourismusministerium
lizenziert wurde, zurücklassen und mit einem anderen
Transportmittel in ihre Heimat zurückkehren. Schiffe,
die in solchen Yachthäfen oder Werften liegen, können
in der Türkei bis zu 5 Jahre verbleiben, wenn sie von
ihrem Eigentümer mindestens einmal alle zwei Jahre genutzt
werden, ohne daß hierzu eine Erlaubnis nötig wäre.
ÄNDERUNGEN
IN DER INVENTARLISTE
Wenn in ihrer Inventarliste eine Änderung vorgenommen
werden muß (z.B. aufgrund einer Reparatur), müssen
die notwendigen Notizen hierzu auf ihrer Urkunde vom zuständigen
Zollbeamten vermerkt werden.
Alle Ersatzteile und andere Materialien, die zu ihrem Schiff
gehören, sollen an Bord verbleiben, solange die Yacht
sich in der Türkei befindet. Alle Ersatzteile, die nach
einer Überholung oder Reparatur veraltet oder unbrauchbar
geworden sind und aus der türkischen Zollzone herausgenommen
werden sollen, müssen auf Ihrer Urkunde vermerkt werden.
Sie können diese alten Ersatzteile jedoch auch unter
Zollverwahrung gemäß Paragraph 164 des Zollgesetzes
(Nr. 4458) geben.
Wenn Sie die Türkei vorübergehend mit ihrer Yacht
verlassen möchten, können Sie ihre Landfahrzeuge
unter Zollverschluß bei der örtlichen Zollbehörde
zurücklassen.
TAUCHGEBIETE
(Bitte unsere Web-Seite dazu beachten)
Tauchen mit Sauerstoffflaschen in türkischen Gewässern
unterliegt der Genehmigung. Die notwendigen Informationen
hierzu können Sie von den Bezirksbehörden oder den
Informationsbehörden erhalten.
AUSREISE
AUS DER TÜRKEI
Wenn Sie von türkischen Häfen in internationale
Gewässer oder ausländische Häfen auslaufen,
füllen Sie bitte den Ausreiseabschnitt dieses Formulars
(die Y2-Seite) aus und lassen den entsprechenden Abschnitt
vom Hafenmeister genehmigen, damit Sie die Ausreiseformalitäten
bei der Zollbehörde abschließen können.
BEDINGUNGEN
ZUM GÜLTIGKEITSVERLUST
1) Ausreise aus türkischen Gewässern oder türkischen
Häfen
2) Beim Wechsel des Schiffseigentümers
3) Ein vollständiges Jahr nach der Genehmigung
4) Verlust des Zertifikats
BITTE
NEHMEN SIE DAVON KENNTNIS, DASS SIE FOLGENDE TÄTIGKEITEN
NICHT VORNEHMEN DÜRFEN
1) Sie dürfen mit ihrer Yacht keine kommerziellen Tätigkeiten
vornehmen.
2) Sie dürfen keine Gebühren oder Kosten von Personen
verlangen, die als Gäste deklariert wurden.
3) Sie dürfen keine falschen Angaben machen.
4) Sie dürfen keine historischen Artefakte oder Gegenstände
kulturellen Wertes transportieren oder aus der Türkei
ausführen.
5) Sie dürfen keine Güter oder Materialien von Yachten
und Schiffen kaufen oder verkaufen, deren Zollformalitäten
noch nicht abgeschlossen sind. Den Gesetzen unseres Landes
entsprechend gilt dies als Straftat und führt zu einer
Strafverfolgung gemäß den Gesetzen der Türkischen
Republik.
|