Prozeduren

 

 

 

 

 

 



Hier finden Sie eine Übersetzung in das Deutsche der "ANLEITUNGEN FÜR PRIVATYACHTEN" wie abgedruckt auf der Deckseite des Türkischen Transitlogs (Yacht-Registrierungsformular).

Bitte die entsprechenden DIENSTANWEISUNGEN auch beachten.

Bitte auch unsere AUSSCHLUSSKLAUSEL beachten.

WILLKOMMEN IN DER TÜRKEI

HINWEISE FÜR PRIVATYACHTEN MIT AUSLÄNDISCHER FLAGGE

Bitte lesen Sie den folgenden Text, bevor Sie das Yacht-Registrierungsformular ausfüllen. Füllen Sie bitte die Leerzeilen vollständig und in Druckbuchstaben aus und unterschreiben Sie als Eigner oder Kapitän der Yacht. Die Ein- und Ausreise von Yachten in die Türkei ist nur in bestimmten Grenzhäfen möglich, die wie folgt lauten: Hopa, Rize, Trabzon, Giresun, Ordu, Samsun, Inebolu, Sinop, Bartin, Zonguldak, Eregli, Istanbul, Tekirdag, Derince, Gemlik, Mudanya, Bandirma, Canakkale, Akcay, Ayvalik, Dikili, Izmir, Kusadasi, Didim, Güllük, Turgutreis, Bodrum, Datca, Marmaris, Fethiye, Kas, Finike, Kemer, Antalya, Alanya, Anamur, Bozyazi, Tasucu, Mersin, Botas und Iskenderun. Alle erforderlichen Angaben, die mit der Einreise in oder Ausreise aus der Türkei und mit dem Segeln zwischen verschiedenen türkischen Häfen notwendig sind, werden in diesen Vordruck eingetragen. Die hierin enthaltenen Informationen dienen als Basis für die Formalitäten, die mit der Überwinterung der Yacht in der Türkei abzuwickeln sind.
Das Formular besteht aus den Seiten Yl, Y2, einer Seite für Änderungen und den Durchschlägen dieser Seiten, die bei den jeweils genehmigenden Behörden verbleiben. Die Änderungsseite wird ausgefüllt, wenn sich Änderungen in der am Segeltörn teilnehmenden Segler, der Mannschaftsmitglieder oder der Fahrtroute ergeben, wenn eine Yacht über mehrere Eigentümer verfügt (bis zu vier Eigentümer können die Yacht nutzen), oder für aufeinanderfolgende Segeltörns in türkischen Gewässern innerhalb eines Jahres.
Die Seite Yl muß bei der Einreise in die Türkei ausgefüllt werden.
Die Seite Y2 muß bei der Ausreise aus der Türkei ausgefüllt werden, wenn sich das Besitztumsverhältnis der Yacht geändert hat, wenn das Schiff zum Überwintern in der Türkei zurückgelassen werden soll oder wenn die Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Yacht-Registrierung abgelaufen ist.
Die Änderungsseiten müssen ausgefüllt werden, wenn Änderungen in der Auflistung der Segler, der Mannschaftsmitglieder oder der geplanten Fahrtroute vorgenommen werden sollen, zur Angabe der weiteren Eigentümer einer Yacht in Gemeinschaftseigentum, oder bei aufeinanderfolgenden Segeltörns in türkischen Gewässern.
Verwahren Sie diese Urkunde sorgfältig an Bord auf, da sie alle wichtigen Informationen über Sie und ihr Schiff enthält und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden muß. Diese Urkunde ist gültig für maximal ein Jahr, unter der Voraussetzung, daß das Schiff während der gesamten Zeitdauer in türkischen Gewässern verbleibt.

EINREISE IN DIE TÜRKEI
Wenn Sie von internationalen Gewässern oder ausländischen Häfen aus in die Türkei einreisen, müssen Sie die Seite Yl ausfüllen und
1) zuerst die Quarantäneflagge (z.B. die gelbe Flagge) hissen gemäß den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation und erklären, ob an Bord eine ansteckende Krankheit oder ein Todesfall innerhalb der Mannschaft oder der Segler vorliegt. Dann wenden Sie sich an die Gesundheitsbehörde im Hafen, und lassen den entsprechenden Abschnitt dieses Formulars durch den zuständigen Beamten genehmigen.
2) Wenden Sie sich nun an die Grenzpolizei und lassen den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom diensthabenden Beamten genehmigen.
3) Als nächstes legen Sie dem Zollamt die Inventarliste ihres Schiffes vor, damit der entsprechende Abschnitt des Formulars vom Zollbeamten genehmigt werden kann.
4) Schließlich teilen Sie dem Hafenmeister mit, daß Sie in die Türkei eingereist sind und geben die Häfen, die Sie auf Ihrer Fahrtroute anlaufen möchten, bekannt. Lassen Sie den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom Hafenmeister genehmigen.

SEGELN IN TÜRKISCHEN GEWÄSSERN UND ZWISCHEN TÜRKISCHEN HÄFEN
Sie als der Eigner und ihre Gäste haben das Recht, frei in türkischen Gewässern und zwischen türkischen Häfen zu segeln, vorausgesetzt daß Sie, Ihre Mannschaft und Ihre Gäste keine kommerzielle Tätigkeit ausüben. Im Fall einer ansteckenden Krankheit oder eines Todesfalls, der währen des Segeltörns in türkischen Gewässern auftritt, laufen Sie bitte den nächsten Hafen an und melden den Vorgang umgehend der Gesundheitsbehörde. Solange der Kapitän, die Mannschaftsmitglieder oder die Segler sich nicht ändern, können Sie in alle Buchten fahren, die auf der vorgesehenen Fahrtroute liegen, vorausgesetzt, daß es sich nicht um verbotene Zonen handelt und brauchen keine Änderung der Urkunde vornehmen zu lassen. Wenn es jedoch während des Törns zu einem Wechsel des Kapitäns, der Segler, der Mannschaft oder der vorgesehenen Fahrtroute kommt, wenden Sie sich umgehend an das Hafenamt des Hafens, in dem Sie sich gerade befinden und lassen die Änderung durch den Hafenmeister genehmigen.
Ausländische Privatyachten mit mehreren Eignern und Yachten, die einer Gesellschaft, einem Verein oder einem Klub gehört, können maximal von vier Eignern pro Jahr benutzt werden. Wenn sich ihre Yacht in unserem Land befindet und Sie ihr Visum verlängern lassen möchten, können Sie dies beantragen, wenn Sie als Nachweis einen rechtsgültig unterschriebenen Liegevertrag für ihre Yacht mit einem Yachthafen oder einer Werft vorlegen, die über eine Lizenz des türkischen Touristikministeriums verfügt. Wenn es nötig ist, Sie oder ein Mitglied ihrer Familie von einem anderen Hafen abzuholen/zu einem anderen Hafen hinzubringen, kann Ihr Kapitän aufgrund Ihrer zugefaxten schriftlichen Anweisungen eine Auslaufgenehmigung des Hafenmeisters erhalten und die Yacht an einen anderen Hafen in der Türkei überführen.
Solange den zuständigen Behörden keine Informationen über den illegalen Besitz verbotener Güter vorliegen, kann ihr Schiff und die darauf vorhandenen Gegenstände ohne Ihre Erlaubnis nicht durchsucht werden. Falls jedoch Güter, die für die Einfuhr in die Türkei verboten sind, durch Sie deklariert oder nach einer Durchsuchung gefunden werden, werden solche Güter unter Zollverwahrung genommen und verbleiben dort so lange, bis Ihre Yacht die türkischen Gewässer verläßt.
Im Falle des Verlustes dieser Urkunde, wenden Sie sich bitte an das nächste Hafen- oder Zollamt, um die Urkunde zu erneuern.
Bei einer unvorhergesehenen Einreise oder Ausreise aufgrund besonderer Umstände, höherer Gewalt oder aufgrund Verpflichtungen, die aus dem Gesetz zur Sicherung des Lebens und des Besitztums auf See (Gesetz Nr. 4922) hervorgehen, müssen Sie eine Aussage über die besonderen Bedingungen abgeben und der türkischen Hafenbehörde ihres ersten Anlaufhafens zustellen.

DAS ZURÜCKLASSEN DER YACHT IN DER TÜRKEI
Sie können ihre Yacht in einem Yachthafen oder einer Werft, die vom türkischen Kultur- und Tourismusministerium lizenziert wurde, zurücklassen und mit einem anderen Transportmittel in ihre Heimat zurückkehren. Schiffe, die in solchen Yachthäfen oder Werften liegen, können in der Türkei bis zu 5 Jahre verbleiben, wenn sie von ihrem Eigentümer mindestens einmal alle zwei Jahre genutzt werden, ohne daß hierzu eine Erlaubnis nötig wäre.

ÄNDERUNGEN IN DER INVENTARLISTE
Wenn in ihrer Inventarliste eine Änderung vorgenommen werden muß (z.B. aufgrund einer Reparatur), müssen die notwendigen Notizen hierzu auf ihrer Urkunde vom zuständigen Zollbeamten vermerkt werden.
Alle Ersatzteile und andere Materialien, die zu ihrem Schiff gehören, sollen an Bord verbleiben, solange die Yacht sich in der Türkei befindet. Alle Ersatzteile, die nach einer Überholung oder Reparatur veraltet oder unbrauchbar geworden sind und aus der türkischen Zollzone herausgenommen werden sollen, müssen auf Ihrer Urkunde vermerkt werden. Sie können diese alten Ersatzteile jedoch auch unter Zollverwahrung gemäß Paragraph 164 des Zollgesetzes (Nr. 4458) geben.
Wenn Sie die Türkei vorübergehend mit ihrer Yacht verlassen möchten, können Sie ihre Landfahrzeuge unter Zollverschluß bei der örtlichen Zollbehörde zurücklassen.

TAUCHGEBIETE (Bitte unsere Web-Seite dazu beachten)
Tauchen mit Sauerstoffflaschen in türkischen Gewässern unterliegt der Genehmigung. Die notwendigen Informationen hierzu können Sie von den Bezirksbehörden oder den Informationsbehörden erhalten.

AUSREISE AUS DER TÜRKEI
Wenn Sie von türkischen Häfen in internationale Gewässer oder ausländische Häfen auslaufen, füllen Sie bitte den Ausreiseabschnitt dieses Formulars (die Y2-Seite) aus und lassen den entsprechenden Abschnitt vom Hafenmeister genehmigen, damit Sie die Ausreiseformalitäten bei der Zollbehörde abschließen können.

BEDINGUNGEN ZUM GÜLTIGKEITSVERLUST
1) Ausreise aus türkischen Gewässern oder türkischen Häfen
2) Beim Wechsel des Schiffseigentümers
3) Ein vollständiges Jahr nach der Genehmigung
4) Verlust des Zertifikats

BITTE NEHMEN SIE DAVON KENNTNIS, DASS SIE FOLGENDE TÄTIGKEITEN NICHT VORNEHMEN DÜRFEN
1) Sie dürfen mit ihrer Yacht keine kommerziellen Tätigkeiten vornehmen.
2) Sie dürfen keine Gebühren oder Kosten von Personen verlangen, die als Gäste deklariert wurden.
3) Sie dürfen keine falschen Angaben machen.
4) Sie dürfen keine historischen Artefakte oder Gegenstände kulturellen Wertes transportieren oder aus der Türkei ausführen.
5) Sie dürfen keine Güter oder Materialien von Yachten und Schiffen kaufen oder verkaufen, deren Zollformalitäten noch nicht abgeschlossen sind. Den Gesetzen unseres Landes entsprechend gilt dies als Straftat und führt zu einer Strafverfolgung gemäß den Gesetzen der Türkischen Republik.

 
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Letzte Revision: 04.04.2005
 
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