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Wir wünschen Ihnen Mast- und Schotbruch.

Jedoch, im Falle eines Schadens: Pantaenius Kunden finden in unserer Firma eine kompetente und informelle Anlaufstelle: Gerne können wir Ihnen unter Anderem in folgenden Punkten beistehen:

· Den Schaden ohne Zeitverzug Pantaenius melden.

· Ggf. den Vorfall durch die zuständigen Behörden (Amt des zuständigen Hafenmeisters, die Küstenwache, die Staatsanwaltschaft) erfassen lassen.

· Übersetzerdienste arrangieren.

· Eine Begutachtung des Schadens arrangieren.

· Bergungs- und Krandienste veranlassen.

· Zollanagelegenheiten regeln.

· Die rechtliche Lage ermitteln.

Letzte Revision: 21.07.2004
 
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