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Umweltverschmutzung:
Zur Souverenität des Schiffes
Gespräch mit Rechtsanwalt Methi Tacar



Methi: Jedes Transitschiff, egal ob einklariert und im Küstenverkehr oder nur im Fernverkehr, unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Hochheitsgewässern. Dies ist nicht ausschliesslich beschränkt auf die Wechselwirkung des Schiffes mit dem jeweiligen Gastland (wie im Falle der Umweltverschmutzung ganz eindeutig), sondern zum Beispiel auch das Privatrecht an Bord unterliegt in bestimmten Grenzen der Souverenität des jeweiligen Landes. Ein Todesfall an Bord, zum Beispiel, muss eigentlich dem Lande, durch dem gerade der Transit erfolgt, gemeldet werden.

Yusuf: Aber bei den Türkischen Meeresengen kann ja ein Schiff auf Fernverkehr ausschliesslich durch das Gesundheitsamt untersucht werden? Die Sicherheitskräfte der türkischen Verwaltung werden an Bord nicht zugelassen?
Methi: Die Türkischen Meeresengen unterliegen der Montreux Konvenion von 1936 und sind als ein Sonderfall zu betrachten. Das Vorhergesagte gilt, solange es kein Sonderabkommen, wie zum Beispiel eben die Montreux Konvention, abgeschlossen und international anerkannt ist.
Mehr noch: Die Türkischen Meeresengen haben, wenn Du so willst, einen Doppelstatus: Von der internationalen Sicht her, sind sie, obwohl an der engsten Stelle nur 700 Meter breit, internationale Gewässer. Jedoch aus der türkischen Sicht sind sie zwangsläufig Binnenmeere.

Yusuf: Also die Betonung im Umweltgesetz "Binnenmeere bestehend aus dem Marmarameer, den Seestrassen von Istanbul und Canakkale" besagt, dass die Türkei in diesem Zusammenhang, diese Gebiete als Binnenmeere einstuft, dass also, sagen wir einmal, wenn eine Anzeige wegen Umweltsdelikte gegen ein Transitschiff im Bosphorus aufkommen sollte, die zuständige Küstenwache durchaus eingreifen wird. Dieser Nebensatz ist also eine Deklaration an die internationale Gemeinde?
Methi: Genau so ist es.

Yusuf: Dies alles spricht gegen das Prinzip, dass ein Schiff den Bestimmungen und der Souvernität seiner Flagge unterliegt?
Methi: Dieses Prinzip existiert nur sehr beschränkt. Selbstverständlich wird ein Schiff beliebiger Flagge, gegen das eine Anzeige oder begründete Verdacht aufgekommen ist, von Sicherheitskräften des Gastlandes wie Polize, Gendarmerie, Küstenwache, Zollpolizei heimgesucht werden, solange dies notwendig ist, die Interessen des Gastlandes zu sichern.

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Letzte Revision: 04.04.2005
 
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