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Methi: Jedes Transitschiff, egal ob einklariert
und im Küstenverkehr oder nur im Fernverkehr, unterliegt
den Bestimmungen der jeweiligen Hochheitsgewässern. Dies
ist nicht ausschliesslich beschränkt auf die Wechselwirkung
des Schiffes mit dem jeweiligen Gastland (wie im Falle der
Umweltverschmutzung ganz eindeutig), sondern zum Beispiel
auch das Privatrecht an Bord unterliegt in bestimmten Grenzen
der Souverenität des jeweiligen Landes. Ein Todesfall
an Bord, zum Beispiel, muss eigentlich dem Lande, durch dem
gerade der Transit erfolgt, gemeldet werden.
Yusuf:
Aber bei den Türkischen Meeresengen kann ja ein Schiff
auf Fernverkehr ausschliesslich durch das Gesundheitsamt untersucht
werden? Die Sicherheitskräfte der türkischen Verwaltung
werden an Bord nicht zugelassen?
Methi:
Die Türkischen Meeresengen unterliegen der Montreux Konvenion
von 1936 und sind als ein Sonderfall zu betrachten. Das Vorhergesagte
gilt, solange es kein Sonderabkommen, wie zum Beispiel eben
die Montreux Konvention, abgeschlossen und international anerkannt
ist.
Mehr
noch: Die Türkischen Meeresengen haben, wenn Du so willst,
einen Doppelstatus: Von der internationalen Sicht her, sind
sie, obwohl an der engsten Stelle nur 700 Meter breit, internationale
Gewässer. Jedoch aus der türkischen Sicht sind sie
zwangsläufig Binnenmeere.
Yusuf:
Also die Betonung im Umweltgesetz "Binnenmeere
bestehend aus dem Marmarameer, den Seestrassen von Istanbul
und Canakkale" besagt, dass die Türkei
in diesem Zusammenhang, diese Gebiete als Binnenmeere einstuft,
dass also, sagen wir einmal, wenn eine Anzeige wegen Umweltsdelikte
gegen ein Transitschiff im Bosphorus aufkommen sollte, die
zuständige Küstenwache durchaus eingreifen wird.
Dieser Nebensatz ist also eine Deklaration an die internationale
Gemeinde?
Methi:
Genau so ist es.
Yusuf:
Dies alles spricht gegen das Prinzip, dass ein Schiff den
Bestimmungen und der Souvernität seiner Flagge unterliegt?
Methi:
Dieses Prinzip existiert nur sehr beschränkt. Selbstverständlich
wird ein Schiff beliebiger Flagge, gegen das eine Anzeige
oder begründete Verdacht aufgekommen ist, von Sicherheitskräften
des Gastlandes wie Polize, Gendarmerie, Küstenwache,
Zollpolizei heimgesucht werden, solange dies notwendig
ist, die Interessen des Gastlandes zu sichern.
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