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Aufnahme:
Schwere Verschmutzung vor Bayramoglu, nähe Tuzla, Istanbul,
Flugfotograf Murat Öztürk
Es
war im letzten Spätsommer und kurz nach Mitternacht,
als die Küstenwache längsseits an einer Yacht festmachte
und die Crew beschuldigte, Öl abgelassen zu haben. Die
Beamten gingen an Bord, um den Motorraum zu untersuchen und
eine Probe vom Bilgenwasser zu entnehmen. Ihre Nachprüfungen
gründeten sie auf eine Anzeige. Darin behauptete der
Besitzer eines nahen Restaurants, die Yacht habe in der Bucht
gegen 21.30 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit den Fäkalientank
entleert. Was die Crew bestreitete. Das Schiff habe fünf
elektrische Toiletten, alle mit einem eigenen Zerhacker, deren
Inhalt in einen Tank geleitet werde.
Die Strafe für das "Ablassen" wurde dennoch
auf 73 Milliarden Türkische Lira festgelegt (ca. 43.000
Euro) und der Skipper vor die Wahl gestellt, diesen Betrag
sofort zu bezahlen oder aber mit dem Schiff nach Datca in
das Revier der Küstenwache zu folgen. Da Eigner und Gäste
an Bord waren, lehnte der Skipper ab und wurde daraufhin aufgefordert
ein Formular unterschreiben, das ihm durch den nicht vereidigten
Übersetzer fälschlicherweise als Vorgangsprotokoll
übersetzt worden war.
Im Büro der Küstenwache stellte sich jedoch heraus,
dass ein Schuldbekenntnis unterschrieben wurde. Der Skipper
musste eine Bankbürgschaft in Höhe von 43.000 Euro
hinterlegen - ging jedoch auch gegen die Türkische Administration
vor das örtliche Verwaltungsgericht in Mugla.
Ein Insider bewertet diesen Fall nicht als Willkürakt
eines einzelnen Beamten. Er sei sich sicher, dass der Kommandant
des Schiffs der Küstenwache vor der Ausschreibung dieser
Strafe ausgiebig mit seinem Vorgesetzten Rücksprache
gehalten haben muss. Mehr noch: Im Protokoll schreibe der
Kommandant, dass „bei der Untersuchung der Yacht keine
Verschmutzung um die in Frage kommende Yacht herum festgestellt
werden konnte" und dass „bei der Tatbestandsaufnahme
festgestellt wurde, dass die in Frage kommende Yacht mit mahlenden
Pumpen ausgestattet ist." Möglicherweise sei der
Kommandant mit seiner eigenen oder ihm vorgeschriebenen Vorgehensweise
nicht einverstanden gewesen.
Der mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt habe enorme Schwierigkeiten
gehabt, an das Protokoll der Küstenwache zu kommen, berichtet
der sachkundige Beobachter weiter. Trotz energischen Eingreifens
habe er die siebentägige Widerspruchsfrist nur knapp
einhalten können. Seine Vermutung: Der türkischen
Küstenwache werde von Zeit zu Zeit ein „Strafkontingent"
für Umweltvergehen auferlegt, das im beschriebenen Fall
möglicherweise „en bloc" bei einem Yachtbesitzer
eingefordert werden sollte.
Inzwischen ist über den Fall einige Monate vergangen
und der tatkräftige Rechtsanwalt sieht gute Chancen,
dass das Verfahren durchaus zugunsten des Beschuldigten und
bald abgeschlossen wird. Allerdings wurde dieser Fall von
der Fachpresse aufgenommen und publiziert.
Sollte das Verwaltungsgericht den Beschuldigten als nicht
schuldig erklären, ist dieser Vorfall sicher keine schöne
Referenz für die Verwaltung eines Landes, das intensiv
auf Seetourismus baut.
Kann man eine solche Situation vermeiden? Wie überall
auf der Welt, leider nein. Aber man kann die eigenen Chancen
bedeutend verbessern.
Es sollte festgehalten werden, dass, selbstverständlich
niemand hier mit einer Yacht sympathisieren möchte, die
kalten Blutes “das eigene Nest” beschmutzt. Nur,
das Verhältnis zwischen der wenig differenzierten Strafe
und das Ausmass des möglichen Vergehens sollte noch einmal
kritisch betrachtet werden.
Ich habe dazu einiges zusammengestellt:
und
ergänzend
In
eigener Sache möchte ich hinzufügen, dass
unsere Firma yachtWOKS seit mehreren Jahren erfolgreich Fäkalientanks
entwirft, baut und installiert. Gleichfalls werden die Abwasseranlagen
von Yachten bei uns überholt und allgemein instandgehalten.
Wir benutzen HDPE (Polyäthylen hoher Dichte) für
Abwassertanks, geruchhemmende Schäuche, Geruchsfilter
auf Kohlenstoffbasis etc. Für mehr Info besuchen Sie
unsere Seiten
http://www.yachtworks.info/deutsch/tank_making.htm und
insbesondere
http://www.yachtworks.info/tank_making.htm; die letztere
mit vielen Details, jedoch in Englisch.
Yusuf
Civelekoglu
Wichtig:
Wie auch für den Rest dieser Präsenz, weder yachtWORKS
noch der Autor können für die, in dieser Präsenz
dargebotene Information Verantwortung übernehmen.
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