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Umweltverschmutzung:
Die “Do” und “Don’t Do” Liste von Yusuf



IN DER SITUATION

• In einer präkeren Situation nicht versuchen, die wenigen Worte Türkisch, die man vielleicht kennt, zusammenzubringen – die Transparenz der Verhandlungen ist sogar für Muttersprachler nicht einfach. Die Verwaltung ist verpflichtet, einen angemessenen Dolmetscher zu stellen. Es reicht sicher nicht, dass die Verwaltung in der Not versucht zB einen “Türkeierfahrenen” Touristen vorzuschieben. Sehr vieles hängt von der objektiven und sachkundigen Übersetzung ab.

• Nichts, was man nicht genau versteht, unterschreiben. Oft wird diese Unterschrift, die Verwaltung entlastet, in der eigentlichen Situation bagatellisiert. “Es sei nur eine Formalität” oder “Die Aussage jetzt trage keine Konsequenz, die eigentliche Aussage werde sowieso im Revier zusammengeschrieben.” Oder ähnlich. Nein, es ist leider so, wie wir es alle in der Schule gelernt haben: JEDE Unterschrift kann Konsequenzen haben –Konsequenzen, die man in der Situation vielleicht gar nicht übersieht. Also, erst nach genauer Einsicht und in Einverständnis unterschrieben – bei einer fremdsprachigen “Aussage” der Unterschrift handschriftlich beifügen, dass für den Unterschreibenden, die ihm/ihr übersetzte Version bindend ist.

• In den entsprechenden Verordnungstexten wird von der Verwaltung “Fotos, Filme und/oder Videos” erwartet, siehe Anhang 2. Haben Sie auch Ihre Möglichkeiten bereit und halten Sie ihrereseits die Situation im Bild fest.

• Versuchen, schon in der Situation, die Verwaltung mit dem Anwalt über das Telefon sprechen zu lassen. Zwar ist der Anwalt nicht zugegen, aber er/sie wird der Verwaltung schon über Telefon z.B. sagen können, dass sicher Einspruch eingelegt wird, dass bei einem Protokoll ohne hinreichendem Beweismaterial , wenn das Protokoll beim Verwaltungsgericht abgeleht werden sollte, der Angeklagte Rezess gegen die Verwaltung und gegen die Beamten der Verwaltung durchführen wird, dass eine materielle und weitere Entschädigung (kostbare Urlaubszeit) eingeklagt wird etc.

• “Die dürfen bei mir gar nicht an Bord”. Gar nicht erst daran denken.

DIE SCHIFFSTECHNIK

• Das Volumen des Fäkalientanks ist von Bedeutung. Zwar gibt es in der Türkei, wenn überhaupt, nur vage Richtlinien bezüglich der Grösse des Fäkalientanks, und niemand fragt nach diesen technischen Details bei der Einreise, siehe Fussnote zu Anhang 4, und es erschein alles locker und gelassen, wenn es aber eben zu einer Anzeige kommt, so ist es von Bedeutung, dass man eine Aussage bezüglich der Grösse des Fäkalientanks bereit hat. Wenn das Schiff mit einem Fäkalientank nachgerüstet worden ist, so ist zum Beispiel eine Rechnung mit Angaben zum Tankvolumen von Vorteil.

• Die Bilge sollte sauber sein. Bei einer trocken und reinen Bilge ist der Küstenwachenoffizier schon einmal überzeugter als bei einer Bilge, bei der das Öl herumschwappt. Ja, der Küstenwachenoffizier kommt in das Schiff und schaut sich die Bilge und die Fäkalienanlage an.

• Fäkalientanks mit Zerhackerpumpen sind dem einfachen Gravitationstank vorzuziehen. Bei dem Gravitationstank ist nicht auszuschliessen, dass Festteile ins Seewasser gelangen können, während bei einer Zerhackerpumpe dies prinzipiell auszuschliessen ist.

• Nur im Seewasser abbaubare Spülmittel/ Waschmittel benutzen und möglichst nur lokal bekannte Marken. Möglichst keine anderen Detergenzien an Bord aufbewahren.

DIE SCHIFFSDOKUMENTE

Das Gesetz zur Umweltschutz unterscheidet mächtig zwischen Yachten unter und über 18 GRT. Dabei wird das Bauzertifikat der Yacht als bindende Referenz erachtet. Wenn angebracht, ist es empfehlenswert, dass in den Dokumenten der Yacht eine Aussage des Bauers vorhanden ist, dass die Yacht unter 18 GRT gebaut ist - Sagen Sie nicht “das sieht doch jeder”.

• Einen sanitären Plan des Bootes bereithalten. Ggf vorzeigen, dass die Mehrwegeventile entsprechend umgelegt sind, und im umgelegten Zustand gesichert sind, sodass die Toiletten nicht versehentlich direkt entleert werden können.

• Einen einfachen, kurzen “Waste Management Plan” wie es in den Staaten üblich ist, an Bord bereit halten. Dieser Plan sollte die Ventilstellungen für den Küstenbetrieb genau beschreiben. Der Skipper sollte seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, indem er/ sie diesen Plan mit der Crew beim Anheuern bespricht und auch die Konsequenzen einer Umweltverschmutzung, auch aufgrund von Fahrlässigkeit, ihnen erinnert.

• Einen Nachweis von Institutionen und Pesonen, die im gegeneben Fall beistehen können, bereithalten. Konsulate und Botschaften halten eine Liste mit sprachkundigen Vertrauensanwälten bereit. Yachtclubs wie Transocean und wie die Kreuzerabteilung und gute Versicherungen halten sich Vertrauensleute an der Küste.

• Eine Rechtsschutzversicherung bring sicher Vorteile, da sie normalerweise Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten, Reisekosten, Sachverständigenkosten (Laborkosten), und mehr, übernehmen würde. Sie würde jedoch zum Beispiel für eine Bankbürgschaft nicht aufkommen. Dafür käme die wesentlich teuerere “Deckung für Krieg und Beschlagnahme” in Frage.

NACH DEM PROTOKOLL

• Der Verwaltung ist es selbstverständlich bewusst, dass der Angeklagte Einspruch einlegen kann und, da nur eine siebentägige Frist gegeben ist, die Zeit gegen den Angeklagten wirkt. Zusehen, dass das Protokoll am Datum der Unterschrift auch abgefertigt wird und nicht etwa rückdatiert wird - Zeit und Datum der Unterschrift ist geltend. Unbedingt Kopie des Protokolls entgegennehmen, auch wenn es eine mühselige, handschriftliche Kopie ist. Digital abfotografieren ist schnell und wirksam. Durch verschiede Vorwände hat sich die nachträgliche Kopienübergabe – nicht nur ausnahmensweise - verzögert. Ohne Protokollkopie kann der Anwalt keinen Einspruch einlegen.

• Dem Rechtsanwalt vertrauen und seinen/ ihren Anweisungen folgen.

 

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Wichtig: Wie auch für den Rest dieser Präsenz, weder yachtWORKS noch der Autor können für die, in dieser Präsenz dargebotene Information Verantwortung übernehmen.

 
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Zuletzt aktualisiert am : 16.07.2009
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